Neue Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Mit der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (Energy Efficiency Directive – EED) wurden neue Maßnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch in Europa deutlich zu senken und die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Richtlinie (EU) 2023/1791 trat im Oktober 2023 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. (BMWi)
Ein zentrales Ziel der Richtlinie ist die stärkere Reduzierung des Energieverbrauchs in der EU. Dazu müssen die Mitgliedstaaten jährlich zusätzliche Energieeinsparungen erzielen. Ab 2024 liegt die Einsparverpflichtung bei rund 1,5 % des Endenergieverbrauchs pro Jahr und soll bis 2030 weiter steigen. (Bundesarchitektenkammer e.V.)
Für Unternehmen können sich daraus neue Anforderungen ergeben. Insbesondere energieintensive Betriebe müssen künftig häufiger Energieaudits durchführen oder ein Energiemanagementsystem – beispielsweise nach ISO 50001 – einführen. Zudem können Unternehmen verpflichtet werden, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen und über ihre Energieverbräuche transparenter zu berichten. (BMWi)
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über nationale Gesetze und Programme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland bildet unter anderem das Energieeffizienzgesetz den Rahmen für diese Vorgaben. Unternehmen sollten daher die weitere Entwicklung der nationalen Umsetzung beobachten und prüfen, welche Anforderungen künftig für ihren Betrieb gelten.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Energieverbräuche transparenter zu machen, Effizienzpotenziale zu erschließen und langfristig Kosten sowie CO₂-Emissionen zu reduzieren.